Die Nachhilfe richtet sich bei mir nach der Schülerin bzw. dem Schüler. Auf freundschaftlicher Basis klären wir am Anfang der Nachhilfereihe ab, welche Themen besonders behandelt werden sollen.
Da die Nachhilfe besonders der Klausurvorbereitung dienen soll, werden wir in der Regel immer von einem Fall ausgehend die Inhalte üben und vertiefen. Zu Beginn einer Einheit besprechen wir hierzu abstr...
Die Nachhilfe richtet sich bei mir nach der Schülerin bzw. dem Schüler. Auf freundschaftlicher Basis klären wir am Anfang der Nachhilfereihe ab, welche Themen besonders behandelt werden sollen.
Da die Nachhilfe besonders der Klausurvorbereitung dienen soll, werden wir in der Regel immer von einem Fall ausgehend die Inhalte üben und vertiefen. Zu Beginn einer Einheit besprechen wir hierzu abstrakt das nötige Fachwissen, damit wir uns besonders auf das Lösen von Fällen konzentrieren können, ohne dass die Fallbearbeitung an fehlendem Fachwissen scheitert. Während dieser Fallübung wird natürlich auch die Kompetenz gestärkt, einen Sachverhalt auszuwerten und mit dem gelernten Wissen abgleichen zu können. Schließlich ist nichts schlimmer als viel für eine Klausur gelernt zu haben, das Wissen dann aber in der Klausur nicht richtig anwenden zu können.
Da der allgemeine Teil des BGB und die Grundrechte bereits zu Beginn des Studiums behandelt werden, ist mir klar, dass bisher keine oder wenige Klausurerfahrengen gesammelt wurden. Daher werde ich auch das nötige Wissen zu einer juristischen Klausur vermitteln. Das beinhaltet besonders den Gutachtenstil, der bei der Bewertung in den ersten Semestern eine ganz erhebliche Rolle spielt.
Mit diesem Konzept habe ich bereits bei meinen Kommilitonen gute Erfahrungen gemacht. Natürlich wird dieses Unterrichtskonzept jedoch auf die einzelnen Vorstellungen und Bedürfnisse der Schülerin bzw. des Schülers abgestimmt. Schließlich dient die Veranstaltung ausschließlich seinem bzw. ihrem Lernerfolg.
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